Straf- & Ordnungswidrigkeitenrecht
Wenn aus einer Rangelei eine handfeste Schlägerei wird, kann ein Strafverfahren folgen. An diesem Punkt ist die anwaltliche Vertretung und Beratung von enormer Bedeutung. Denn im Strafrecht steht die private und berufliche Zukunft auf dem Spiel. Bereits bei der Vorladung zur Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung können viele Fehler gemacht werden.
Daher begleiten wir Sie von Beginn an, um bereits im Ermittlungsverfahren das Schlimmste zu verhindern. Nach Akteneinsicht wird entschieden, ob mit einer Stellungnahme versucht wird, eine Anklageerhebung zu vermeiden.
Kommt es dennoch zu einem Prozess, werden wir Sie auch vor Gericht vertreten.
Im Strafrecht besteht außerdem die Möglichkeit, die Opfer von Straftaten im Rahmen einer Nebenklage zu betreuen um die berechtigten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter gleich im Strafverfahren geltend zu machen.
Ordnungswidrigkeiten gibt es auch außerhalb des Verkehrsrechts. So kann im Baurecht ein zu früher Start des Baues zu einem entsprechenden Verfahren führen. Auch im Asylrecht oder im Gewerberecht kann man schnell in Fallen geraten, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Eine frühzeitige Vertretung ist wichtig, da eine falsche Stellungnahme ohne Kenntnis der Akten- und Rechtslage die spätere Verteidigung erheblich erschweren kann.