Sozialrecht
Bei Arbeitslosigkeit gewinnt das Recht der sozialen Sicherung besonders an Bedeutung. Es umfasst aber weit mehr, als das klassische Leistungsrecht. Dabei spannt sich der Bogen beispielsweise von „Hartz IV“ Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), über Arbeitslosengeld nach dem SGB III bis zur Durchsetzung einer Kur gegen die Krankenkasse oder der Beanspruchung von Rentenleistungen wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Wir unterstützen Sie dabei bereits bei der Stellung des Antrags auf Leistungen. Alternativ kommen wir erst im Widerspruchsverfahren ins Spiel, wenn die Behörde die benötigte Leistung nicht oder nicht im nötigen Umfang bewilligt hat. Die Überprüfung der von der Behörde erlassenen Bescheide, um die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels bestimmen zu können, gehört ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.
Gegen den behördlichen Bescheid kann, wenn erforderlich und erfolgversprechend, mit der Klage vor dem Sozialgericht vorgegangen werden.
Der Bürger hat einen Anspruch auf diese Leistungen! Nutzen Sie diesen Anspruch.